Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

    1. Allgemeines

    Die nachstehenden Bedingungen sind Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erlangen nur Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
    Etwaigen Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei VertragsabschluB nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Annahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt.
    Bei Nichteinhaltung der Bedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder von noch nicht erfüllten Aufträgen zurückzutreten.

    2. Preis

    Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Falls keine besondere Vereinbarung getroffen ist, werden die am Tage des Versandes gültigen Preise berechnet.

    3. Zahlungsbedingungen

    Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu zahlen, und zwar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto.
    Aufrechnungen und Zurückhaltungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
    Wechsel und Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen. Bei Zahlung durch Akzept oder Kundenwechsel behalten wir uns die Annahme vor. Im übrigen gelten die Allgemeinen Bankbedingungen. Die Diskontsätze unserer Banken werden bis zum Fälligkeitstag der Abschnitte berechnet. Wechselstempelgebühren gehen zu Lasten des Abnehmers. Für Wechselzahlungen wird Kassaskonto nicht gewahrt.
    Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums unserer Rechnungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der bei unseren Banken üblichen Zinsen zuzüglich Provision und Kosten für Kreditinanspruchnahme in laufender Rechnung.
    Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Käufer jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rucktritt vom Vertrage, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers.

    4. Eigentumsvorbehalt

    Unsere Lieferungen ertolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat.
    Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn sein Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat, bzw. seine etwa zur Abtretung vorbehaltene Zustimmung erteilt. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere von dem Bestehen van Globalzessionen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
    Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware zusammen mit der Veräußerung uns nicht gehörender Ware und - oder im Zusammenhang mit anderen Leistungen als die Montage der Vorbehaltsware, so beschränkt sich die Abtretung der Forderung auf die Höhe des von uns dem Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Fakturenwertes. Der Kunde ist ermächtigt, die uns im Wege dieser Vorausabtretung abgetretenen Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
    Wir sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Abtretung den Drittschuldnern bekanntzugeben. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach unserer Wahl frei.

    5. Maße und andere technische Werte

    Abbildungen, Maße und technische Daten in unseren Listen, Katalogen und Angeboten sowie Auftragsbestätigungen sind nur annähernde. Eine Gewähr fur die Einhaltung wird nicht übernommen.

    6.Verpackung

    Unsere Ware wird nach unserem Ermessen, in handelsüblicher Weise auf Kosten des Käufers verpackt. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Mängel der Verpackung konnen nicht gegen uns geltend gemacht werden, wenn diese in der bei uns üblichen Weise ertolgte.

    7. Lieferung

    Der Versand unserer Waren ertolgt auf Rechnung des Käufers. Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Versandweg, Beförderungsart und Beförderungsmittel unserer Wahl unter Ausschluß unserer Haftung überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Käufer.

    8. Lieferzeit und Lieferungshindernisse

    Die Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, gleichviel, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten- sind wir berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder unseren Vorlieferanten zu. Wir werden solche Umstände unseren Kunden unverzüglich mitteilen.

    9. Mängelrüge und Gewährleistung

    Mängelrügen sind sofort zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Dies gilt insbesondere für Mängel in Bezug auf die äußere Beschaffenheit und Vollständigkeit der Lieferung. Diese können nach Ablauf der angegebenen Frist nicht mehr geltend gemacht werden. Sonstige Mängel können, sofern diese auch bei sorgfaltiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, noch nach Ablauf der Frist geltend gemacht werden. Sie sind unverzüglich spätestens aber eine Woche nach Entdeckung des Fehlers, unter sofortiger Einstellung des Einbaus in Maschinen oder andere Gerate zu rügen.
    Nach Ablauf von 6 Monaten vom Tage des Abgangs der Ware ab Werk oder Lager können Mängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu prufen, bzw. festzustellen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Nachweisbar infolge von unverkennbaren Material- und Herstellungsfehlern unbrauchbare Stücke können wir nach unserer Wahl entweder kostenfrei instandsetzen oder gegen frachtfreie Rückgabe kostenlos durch andere Stücke ersetzen. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mangelrüge durch uns. Eine Garantie fur die einwandfreie Funktion unserer Geräte wird von uns nur übernommen, wenn dieselben zweckentsprechend unter Einhaltung der festgelegten Werte bei sachgemäßer einwandfreier Montage verwendet werden.
    Ein Recht auf Wandlung oder Minderung sowie auf Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere entgangenen Gewinn oder Wiedererstattung der unmittelbar oder mittelbar durch die Annahme, Verwendung oder Montage der fehlerhaften Geräte dem Käufer erwachsenen Kosten ist ausgeschlossen. Für etwaige durch die Montage unserer Geräte in Maschinen oder andere Geräte entstehende Schäden haften wir nicht.

    10. Teilunwirksamkeit

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt.

    11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Zahlungs- und Erfüllungsort für beide Teile ist 32457 Porta Westfalica. Für etwaige aus dem Vertrag entstehende Rechtsstreitigkeiten wird für Vollkaufleute 32423 Minden als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

    ASA-Schalttechnik GmbH · Postfach 1161· D-32437 Porta Westfalica